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Friedhof Hitzkirch

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Friedhof Hitzkirch

Der Friedhofkreis Hitzkirch umfasst das Gebiet der Einwohnergemeinden Altwis, Ermensee, Gelfingen, Hämikon, Hitzkirch und Sulz sowie Gemeindeteile von Herlisberg und Retschwil, die zur Kirchgemeinde Hitzkirch zählen.

Die Bestattungen finden in der Regel Dienstag bis Samstag um 09.00 Uhr statt.

Für die kirchliche Bestattung setzen sich die Angehörigen möglichst bald mit dem Pfarramt in Verbindung.

Das Zivilstandsamt stellt die Bestattungsbewilligung aus. Es sorgt dafür, dass bei Kremation das Zivilstandsamt des Krematoriumsortes benachrichtigt wird.

Der Friedhofverwalter erlässt die nötigen Weisungen.

Bei nichtlandeskirchlicher Konfessionsangehörigkeit wende man sich an den Friedhofverwalter.

Beerdigungen, Gräber

GRÄBER

Es bestehen folgende Grabarten:

  • Reihengräber für Erdbestattungen
  • Reihengräber für Urnen
  • Plattengräber für Urnen
  • Gemeinschaftsgrab für Urnen

GRABPLATZGEBÜHREN

Für Einwohner des Friedhofkreises werden keine Grabplatzgebühren erhoben.
Für Auswärtige wird je nach Grabart eine Gebühr erhoben.

BESTATTUNGSKOSTEN

Die Bestattungskosten werden dem Aufwand entsprechend von der Friedhofverwaltung in Rechnung gestellt.

GRABESRUHE

Für Erwachsene: 25 Jahre
Für Kinder unter 12 Jahren beträgt die Grabesruhe in der Regel 25 Jahre. Auf Antrag der gesetzlichen Vertreter kann die Grabesruhe für Kinder auf 12 Jahre reduziert werden.

URNENBEISETZUNG IN BESTEHENDEN GRÄBERN

Auf Wunsch können Urnen in das bestehende Grab eines verstorbenen Angehörigen beigesetzt werden.

  • Reihengräber bis 2 Urnen
  • Plattengräber 1 Urne

Die Benutzungsdauer des Grabes erfährt durch die nachträgliche(n) Beisetzung(en) keine Verlängerung.

Kontakt

  • Friedhofverwaltung: Tel. 041 917 29 28
  • Bestattungsdienst: Tel. 041 917 33 44 (Guido Jurt)

Das ausführliche Friedhofreglement mit weiteren detailierten Angaben ist auf der Gemeindekanzlei Hitzkirch erhältlich. Telefon 041 917 29 29

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